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Laichhabitat am Harkortsee
Laichhabitate am Harkortsee
Vom Fang bis zur Verwertung
Vom Fang bis zur Verwertung
Unterstützt von unseren Jugendwarten hat unser Jugendleiter Patrick Wilczek unseren Hoschies das Angeln auf Forellen an der Teichanlage näher gebracht.
Die Jungs und Mädels hatten einen richtig tollen Tag mit vielen gefangenen Forellen.
Nach dem Angeln wurden die Forellen am Vereinsheim gemeinsam ausgenommen, auch hier wurde den Jugendlichen gezeigt, wie man eine Forelle richtig ausnimmt.
Nach dem Ausnehmen wurden die Forellen für das Räuchern eingelegt und Patrick hat sein "geheimes" Rezept für die Räucherlake an die Jugend weiter gegeben.
Am nächsten Tag wurden die Forellen dann in den Rauch gehängt und nach dem Ende des Räuchervorgangs gabes für alle leckere geräucherte Forellen.
Die Kids haben also vom Fang bis zum Verzehr der Forellen alles von der Jugendleitung erklärt und gezeigt bekommen.
Tolle Arbeit!
Vielen Dank an die Jugendleitung um Patrick Wilczek, Sylwia Wilczek, Robert Strelow, Maurice Gebehenne, Dominik Stenkowski und Tim Umerle.
Das habt ihr toll gemacht.
Matthias Gebehenne
Unsere Jugendordnung
Alle Vereinsmitglieder unter 18 Jahren, sowie alle innerhalb des Jugendbereiches gewählte und berufene Mitarbeiter*innen bilden die Jugend des Vereins Sportfischerverein Hagen-Herdecke und Umgegend e. V..
Die Jugend des Sportfischerverein Hagen-Herdecke und Umgegend e. V. führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
Die Jugend des Sportfischerverein Hagen-Herdecke und Umgegend e. V. unterliegt, soweit nicht durch die Satzung Ausnahmen erlaubt sind, vollständig der Satzung des Sportfischerverein Hagen-Herdecke und Umgegend e. V..
Sofern die Jugendordnung zu einem Sachverhalt keine Regelungen trifft, gelten analog die Regelungen der Satzung.
Die Jugend im Sportfischerverein Hagen-Herdecke und Umgegend e. V. ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe auf Basis des Bescheids des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.10.1971 an die Sportjugend NRW
(zuletzt bekannt gemacht im Ministerialblattes NRW Teil 1 vom 11.6.2015) in der jeweils gültigen Fassung.