Unsere Jugendordnung

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Alle Vereinsmitglieder unter 18 Jahren, sowie alle innerhalb des Jugendbereiches gewählte und berufene Mitarbeiter*innen bilden die Jugend des Vereins Sportfischerverein Hagen-Herdecke und Umgegend e. V..

 

Die Jugend des Sportfischerverein Hagen-Herdecke und Umgegend e. V. führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

 

Die Jugend des Sportfischerverein Hagen-Herdecke und Umgegend e. V. unterliegt, soweit nicht durch die Satzung Ausnahmen erlaubt sind, vollständig der Satzung des Sportfischerverein Hagen-Herdecke und Umgegend e. V..

 

Sofern die Jugendordnung zu einem Sachverhalt keine Regelungen trifft, gelten analog die Regelungen der Satzung.

 

Die Jugend im Sportfischerverein Hagen-Herdecke und Umgegend e. V. ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe auf Basis des Bescheids des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.10.1971 an die Sportjugend NRW

(zuletzt bekannt gemacht im Ministerialblattes NRW Teil 1 vom 11.6.2015) in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

Jugendordnung SFV Hagen, Herdecke u.U. e.V.

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Sportfischerei-Verein

Hagen, Herdecke und Umgegend e.V.

 

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58313 Herdecke

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Mittwochs 18:30 Uhr - 20:00 Uhr
(von 1. Mai bis 31. Dezember nur jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat)