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NRW-Angelt am 15. und 16. Juni 2024
Da seit Tagen unzählige Anfragen zum Event „NRW-Angelt“ hier in der Geschäftsstelle auflaufen, fasse ich noch einmal kurz für euch die Regeln zusammen.
Auch unsere Vereinsmitglieder und Gastangler haben die Möglichkeit maximal 2 Personen ohne Fischereischein mit jeweils 1 Rute des Begleiters im Rahmen des Erlaubnisscheinumfangs des begleitenden, volljährigen Fischereischeininhabers mitangeln zu lassen.
Da an unserem Gewässer die maximale Rutenanzahl auf 2 begrenzt ist, darf ein Vereinsmitglied oder Gastangler mit gültiger Tageskarte zwar 2 Personen mit ans Waser nehmen aber dann nur beaufsichtigen und nicht selbst angeln.
Bei nur einer mitangelnden Person ohne Fischereischein, darf der Erlaubnisscheininhaber natürlich selbst auch angeln.
Die Angelmethode ist frei wählbar, ob ihr nun mit der Spinnrute den Räubern nachstellen wollt oder doch lieber einen Ansitz wagen wollt, ist euch überlassen.
Einzig die tierschutzrelevanten Vorgänge, wie die Auswahl des Angelgerätes sowie das Landen und Versorgen der gefangenen Fische müssen vom Fischereischeininhaber durchgeführt werden.
Auf nrw-angelt.de findet ihr alle registrierten Gewässer, an denen ihr mit entsprechendem Erlaubnisschein, mit Begleitung angeln könnt.
Unser Verein hat den Harkortsee, den Hengsteysee und die Neue Ruhr für das Event registriert.
An unseren Pachtstrecken an Lenne und Volme gilt diese Regelung ausdrücklich nicht!
Petri heil!
Matthias Gebehenne